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Full-Service Werbeagentur Kassel

Start/AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen, unter denen wir Aufträge annehmen und ausführen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen linewerbung – Full-Service Werbeagentur, Inhaber Nizamettin Sakin (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und vier Wochen gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Maßgeblich ist die im Angebot beschriebene Leistung. Zusätzliche Wünsche nach Auftragserteilung werden gesondert berechnet. Bei Werbeanlagen im Außenbereich schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Herstellung und Montage, nicht die behördliche Genehmigung; die Unterstützung bei der Antragstellung ist eine Nebenleistung.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Druckdaten, Logos und Texte rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Er versichert, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte an den übergebenen Vorlagen verfügt, und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

Für Montagearbeiten sichert der Auftraggeber den ungehinderten Zugang zur Montagefläche sowie – falls erforderlich – Strom und Stellfläche für Hebebühne oder Gerüst zu.

§ 5 Freigabe und Korrekturen

Vor der Produktion erhält der Auftraggeber einen Entwurf zur Freigabe. Mit der Freigabe übernimmt er die Verantwortung für Inhalt, Rechtschreibung und Maße. Nach erteilter Freigabe sind Änderungen kostenpflichtig; bereits gefertigte Teile werden berechnet.

§ 6 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen über 1.000 Euro kann eine Anzahlung von bis zu 50 Prozent vereinbart werden.

§ 7 Lieferzeit

Liefertermine gelten als vereinbart, sobald sie schriftlich bestätigt wurden. Die Frist beginnt mit der Freigabe des Entwurfs und dem Eingang einer etwaigen Anzahlung. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferausfälle oder Witterung bei Außenmontagen verlängern die Frist angemessen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei fest montierten Werbeanlagen gilt der Eigentumsvorbehalt, soweit dies rechtlich möglich ist.

§ 9 Nutzungsrechte an Entwürfen

Entwürfe, Layouts und Logos bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Mit vollständiger Zahlung gehen die Nutzungsrechte am gelieferten Werk auf den Auftraggeber über. Nicht ausgeführte Entwurfsvarianten dürfen ohne Zustimmung nicht verwendet werden.

§ 10 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirm, Freigabedruck und Endprodukt sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar. Für Verschleiß durch Witterung, mechanische Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung wird nicht gehaftet.

§ 11 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist Kassel. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: August 2026